Warnung-Linden-Grafik-Verträge-ohne-Rücktrittsrecht,
Warnung-Die-Agenda-Verträge-ohne-Rücktrittsrecht

Es ist die Geschäftspraxis der Linden-Grafik das jeder Vertrag, der vom Kunden gekündigt wird vor Gericht landet! Die Linden-Grafik nutzt die Möglichkeit, das es für Gewerbetreibende kein Rücktrittsrecht gibt immer aus und führt jeden der glaubt er kann kündigen vor Gericht, um den Kunden Geld-Zu-Verwerten! Auf all unseren Webseiten veröffentlichen wir jetzt diese Geschäftspraxis, um Kunden zu warnen! Dazu stellen wir 3 Tage der Firma dar die für uns gezeigt haben, das die Geschäftsleitung mehr vor Gericht ist als in der eigenen Firma! Die Unwissenheit der Gewerbetreibenden wird hier hart bestraft. Es geht nicht um eine Dienstleistung! Es geht um Geld, um viel Geld.

Verträge ohne Rücktrittsrecht, die alle vor das Amtsgericht kommen wenn der Kunde glaubt er hat ein Kündigungsrecht!
Warnung-Linden-Grafik,Warnung-Die-Agenda

    Linden-Grafik, Die-Agenda, Ringstr. 1, 9524 Zuzwil

    Viele Kundenbeziehungen der Linden-Grafik werden zu Gerichtsbeziehungen ein Tatsachenbericht.
    www.linden-grafik.ch, www.die-agenda.ch.

    Drei Tage der Verwertung der Kunden als Geldquellen nach Kündigung des Vertrages durch den Kunden!

    Erster Tag 26.9.2014 unsere Schlichtungsverhandlung vor dem Amtsgericht Wil. Es finden mindestens 3 Schlichtungsverhandlungen statt mit Kunden die gekündigt haben.
    Alle 3 Kunden werden Ihr Geld verlieren!

    Zweiter Tag 10.3.2015 Linden-Grafik hat mindestens 2 Schlichtungsverhandlungen vorm Amtsgericht Wil zu von Kunden gekündigten Werbeverträgen.
    Beide Kunden werden Ihr Geld verlieren!

    Dritter Tag 11.3.15 Gerichtsverhandlung Linden-Grafik gegen Hoffmann Uhren & Bijouterie Brünigstr. 140 Sarnen. Die Verkäuferin der Firma Linden-Grafik kam unaufgefordert in unser Geschäft und wir haben leider unterschrieben!

    Der Vertrag vom 4.9.2014 wurde am 5.9.2014 gekündigt und die Kündigung wurde wie bei allen anderen Fällen von der Linden-Grafik nicht akzeptiert!
    Aus der Kundenbeziehung wurde eine Gerichtsbeziehung!

    Als Gewerbler gibt es nur eine Möglichkeit sich vor der Gerichtsbeziehung zu schützen wenn man unsicher ist!

    Gerichtsurteil in unserem Fall Gerichtsentscheid vom 11.3.2015 Fall VV.2014.112-WI2ZE-DJO.
    Wir gratulieren der Linden-Grafik, das sie einmal mehr eine Gerichtsbeziehung Geldverwerten konnte:

Zitat Start

Gerichtsurteil-VV.2014.112-WI2ZE-DJO



1.)

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Fr. 7698.30 nebst 5% Zinsen seit 24.7.2014 zu bezahlen!

2.)

Die Gerichtskosten von Fr. 1760.00 ( Pauschales Schlichtungsverfahren Fr. 300, Entscheidgebühr Fr. 1200.00, Zeugenentschädigung Fr. 260.00) werden dem Beklagten auferlegt. Der von der Klägerin geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1500.00 wird verrechnet und ihr für diesen Betrag das Rücktriffsrecht auf den Beklagten eingeräumt. Der Restbetrag von Fr. 260.00 wird direkt beim Beklagten bezogen.
Wird eine Begründung dieses Entscheides verlangt, erhöht sich die Entscheidgebühr auf Fr. 1800.00. In diesem Fall wird ein Restbetrag von Fr. 860.00 beim Beklagten bezogen. Das Rückgriffsrecht der Kägerin bleibt unverändert.

3.)

Der Beklagte hat die Klägerin für deren Parteikosten mit Fr. 2035.25 (inkl. Fr. 150.75 Mwst) zu entschädigen.

Die Richterin
Zitat Ende


Das macht: 11507,25 CHF für eine Unterschrift! Der Klägerin wurde bei Strafanzeigenandrohung verboten, das Inserat zu veröffentlichen! Mit einer Firma die Ihre Kunden Geld verwertet wollen wir nichts zu tun haben! Die Gesetzgebung in der Schweiz sieht vor das alle, die unterschrieben haben kein Rücktrittsrecht haben! Die Firma Linden-Grafik zieht jeden Fall vors Gericht bei dem ein Kunde glaubt Rücktrittsrecht zu haben! Es sind viele Fälle wie man an den 3 Tagen die hier zitiert wurden erkennen kann!

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